Wie kinderfreundlich ist Ihre Kommune? Hier können Sie sich testen.
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sichert Kindern zu, dass ihr Wohl bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. Das gilt für alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, für Gerichte und Verwaltungen gleichermaßen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Konvention 1992 beigetreten und muss regelmäßig über deren Umsetzung berichten. Dabei sind die Kommunen eine zentrale Handlungsebene. Nur wenn die Kinderrechte in der Kommune bekannt sind und sich die Gemeindevertretung dazu in einem Leitbild bekennt, kann damit gerechnet werden, dass der Vorrang des Kindeswohls beachtet wird. Aktionspläne mit konkreten Zielen und Maßnahmen können dazu beitragen, dass dieser Vorrang auch praktisch umgesetzt wird. Solche kinderfreundlichen Leitbilder haben z.B. die Gemeinde Algermissen oder die Stadt Weil am Rhein in den letzten Jahren verabschiedet.
Beteiligung, Fürsorge und Schutz sind zentral für die Umsetzung der Kinderrechte. Verwaltungsrichtlinien sollen dafür sorgen, dass dies auch im Alltag geschieht. Dabei können z.B. Spielleitplanungen und Checklisten für die Planung öffentlicher Plätze – wie in Hanau am Main - helfen. Berlin hat bereits 1999 umfangreiche „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt“ verabschiedet, die zentrale Lebensbereiche junger Menschen umfassen. Erst im Alltag entscheidet sich ob Leitlinien und Checklisten auch gelebt werden. Wichtig ist, dass Kinder durch Checklisten und andere Rückmelde- bzw. Beschwerdeformen ihre Erfahrungen einbringen können.
Marode Schulen und unzulängliche Toiletten sind vielerorts ein Ärgernis und widersprechen dem Recht auf bestmögliche Gesundheit ebenso wie gefährliche Schulwege. Es braucht die Aufmerksamkeit einer ganzen Kommune, damit Kinder und Jugendliche nicht zu Opfern von Gewalt werden. Es gibt viele Möglichkeiten (Sicherheitspartnerschaften mit lokalen Einrichtungen und Geschäften, Beleuchtung, Platzgestaltung, öffentliche Präsenz von Sicherheitskräften etc.) die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl (nicht nur) von jungen Menschen zu stärken. Ein gut ausgebautes Fuß- und Radwegenetz, ein bedarfsorientierter öffentlicher Nahverkehr sind unabdingbar, damit sich Kinder eigenständig und sicher in ihrer Kommune bewegen können. Spielplätze, Parkanlagen, Grünflächen und naturnahe Erholungsräume sind kein Gunsterweis, sondern wichtig, um das Kinderrecht auf Freizeit, Spiel und aktive Erholung zu sichern.
Schritt 1 von 4