Allgemeine Fragen zum Vorhaben "Kinderfreundliche Kommunen"

Wer steht hinter dem Vorhaben "Kinderfreundliche Kommunen"?

Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen e.V." wurde 2012 von den beiden großen Trägern Deutsches Komitee für UNICEF e.V. und dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. ins Leben gerufen.

Was bringt unserer Kommune das Siegel "Kinderfreundliche Kommune"?

Das Siegel findet vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit der Kommune seinen Platz und wird dort strategisch ganz unterschiedlich eingesetzt. Für alle ist es ein attraktiver Standortfaktor, der signalisiert, wir nehmen die junge Generation ernst und beschäftigen uns aktiv mit ihren Anliegen.

Was ist eine "Kinderfreundliche Kommune"?

Vorrangig geht es um die Implementierung der UN-Kinderrechtskonventionen in die Verwaltungsebenen der Kommunen. Dabei sind uns vier Themenschwerpunkte besonders wichtig: 1. Kindeswohl & Kinderrechte, 2. Kinderfreundliche Rahmengebung, 3. Partizipation von Kindern und Jugendlichen und 4. Informationsweitergabe von Kinderrechten.

Wie unterscheidet sich das Vorhaben von ähnlichen anderen Vorhaben bspw. der "Familiengerechten Kommune"?

Mit dem Siegel "Kinderfreundliche Kommune" werden Kommunen nur dann ausgezeichnet, wenn sie geeignete Maßnahmen beschließen, die Kinderechte lokal umzusetzen. Diese Maßnahmen werden konsequent aus Sicht und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickelt und setzen somit die jungen Menschen und die UN-Kinderrechtskonvention konsequent in den Fokus der Maßnahmen. 

Fragen zur Teilnahme an unserem Programm

Wie kann auch unsere Kommune eine "Kinderfreundliche Kommune" werden?

Wenn Ihrer Kommune an unserem Programm teilnehmen möchte, finden Sie hier unser Bewerbungsformular. Einfach ausfüllen und per Email oder Post an uns schicken. Zusätzlich benötigen wir das Mandat Ihrer Kommune.

Werden bereits bestehende kinderfreundliche Maßnahmen unserer Kommune bei der Bewerbung und der Siegelvergabe berücksichtigt?

Im Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit, bereits bestehende kinderfreundliche Maßnahmen Ihrer Kommune darzustellen. Sie sind jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme, denn jede Kommune startet von ihrem individuellen Ausgangsniveau. Der Wille und die Bereitschaft, sich ernsthaft für junge Menschen einzusetzen, stehen im Vordergrund. Bei der Standortanalyse werden sie als vorteilhafter Standortfaktor betrachtet.

Fragen zum Verlauf des Programms

Wie lange darf eine Kommune das Siegel tragen?

Das Vorhaben dauert nach der Vereinbarungsunterzeichnung vier bis fünf Jahre. Das Siegel wird nach Prüfung des kommunalen Aktionsplans verliehen. Nach drei Jahren läuft das Siegel aus, kann aber durch Beschluss eines neuen Aktionsplans verlängert werden.

Ist eine Verlängerung des Programms möglich?

Ja. Das Vorhaben endet nach vier beziehungsweise fünf Jahren und kann durch Fortschreiben des Aktionsplans weitergeführt werden. Auf diese Weise wird auch das Siegel für die Kommune verlängert.

An wen kann sich unsere Kommune bei auftretenden Fragen und speziellen Fachthemen wenden?

Unser Team steht Ihnen als Ansprechpartner_in selbstverständlich immer zur Verfügung. Bei speziellen Fachthemen und Fragestellungen können Sie sich an unsere Sachverständigen wenden. Außerdem können Sie jederzeit auf einen umfangreichen Expert_innenpool zugreifen, in dem Sie qualifizierte Ansprechpartner_innen zu vielseitigen relevanten Themenfeldern finden.

Wie wird das Programm implementiert und wer übernimmt innerhalb der Kommune die Federführung?

Um das Verfahren fest in der Kommune zu verankern, benötigt es die volle Unterstützung des_r Ober-/Bürgermeister_in, mindestens eine feste Ansprechperson, die sich um die Kommunikation zwischen Verein und Kommune und die notwendige Organisation und Öffentlichkeitsarbeit kümmert sowie eine kommunale Steuerungsgruppe, welche die Akteur_innen vor Ort koordiniert und sachlich unterstützt.

Wie lange dauert der Programmprozess?

Das Programm ist auf eine Dauer von vier bis fünf Jahren angelegt, wobei das erste beziehungsweise das zweite Jahr hauptsächlich der Standortanalyse und der Erstellung des Aktionsplans vorbehalten ist.

Wie läuft das Programm ab?

Nach der Aufnahme Ihrer Kommune und dem Ratsbeschluss folgt die Vereinbarungsunterzeichnung. Daran schließt sich die Standortanalyse der Kommune und die Erstellung und Prüfung des darauf basierenden Aktionsplans an. Ein handfester Aktionsplan führt zur Siegelübergabe und danach geht’s an Werk!

Fragen zu den Aufgaben der Kommune

Welche Aufgaben übernehmen die Ober-/Bürgermeister_innen einer Kommune?

Als Repräsentierende der Kommune stehen die Ober-/Bürgermeister_innen voll und ganz hinter dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommune“. Sie unterstützen die Mitwirkenden aktiv im Prozess und sind als Ansprechpersonen über den Prozessverlauf informiert.

Gibt es Beispiele für Aktionspläne?

Ja, die Aktionspläne der bereits gesiegelten Kommunen finden Sie unter den einzelnen Kommunen.

Weshalb benötigt die Kommune einen Aktionsplan?

Der Aktionsplan bildet die Grundlage für die Prüfung der anstehenden Maßnahmen. Nach positiver Prüfung erhält die Kommune das Siegel "Kinderfreundliche Kommune". 

Welche Personen oder Gruppen der Kommune sind im Vorhaben aktiv?

Das Vorhaben richtet sich vornehmlich an Mitarbeitende der Kommunalverwaltung, freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und natürlich an Kinder und Jugendliche. Je breiter das aktive Netzwerk aufgestellt ist, umso nachhaltiger und umfassender kann der Aktionsplan gestaltet und umgesetzt werden.

Muss die Kommune Personal speziell für das Vorhaben bereitstellen?

Prinzipiell nicht. Aber es hat sich gezeigt, dass es in der Regel mindestens eine Ansprechperson braucht, die gerade im ersten Jahr einen Teil ihrer Arbeitszeit für das Vorhaben einbringt und über ausreichend Kapazitäten verfügt, um die anfallenden Aufgaben zu bearbeiten.

Welche Aufgaben fallen für die Kommune an?

  1. Bestandsanalyse durch das Ausfüllen eines Verwaltungsfragebogens und die Durchführung einer Kinderbefragung in Schulen  
  2. Gründung einer Steuerungsgruppe und Verfassen eines Aktionsplans
  3. Teilnahme an regelmäßigen, gemeinsamen Workshops mit anderen Kommunen und kommunalbezogenen Treffen
  4. Umsetzung des Aktionsplans
  5. Kontinuierliche Evaluation
  6. Erstellen eines Zwischen- und Abschlussberichts

Typische Fragen, die immer wieder gestellt werden.

Haben Sie eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden oder möchten Sie lieber persönlich mit uns sprechen? Sie erreichen uns unter

oder telefonisch unter der 030 202 192 13