Einführung zum Programmhandbuch

Im Einführungstext finden Sie wichtige Informationen zum Programmhandbuch, die Sie für seine korrekte Handhabung kennen müssen. Weiter unten sind das Programmhandbuch sowie weitere Dokumente abrufbar.

Ziele und Nutzung des Programmhandbuchs

Im Programmhandbuch werden die Strukturen und Arbeitsprozesse im Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ dargestellt. Das Ziel des Programmhandbuchs ist es, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsprozesse zu gewährleisten und die Qualität zu sichern.

Das Programmhandbuch ist die zentrale Informationsquelle für die teilnehmenden Kommunen und die Sachverständigen bei der Vorbereitung und Durchführung der Programmschritte. Es beinhaltet detaillierte Informationen zu den Zielen, Zuständigkeiten, Aufgaben und Zeitplänen der einzelnen Programmschritte.

Das Programmhandbuch bietet die Antworten auf die meisten Fragen, die bei der Vorbereitung auf den jeweiligen Programmschritt und bei seiner Durchführung aufkommen. Sollten nach der Lektüre des entsprechenden Kapitels Fragen offenbleiben, steht die_der für die jeweilige Kommune zuständige Referent_in für weiterführende Auskunft zur Verfügung.

Vertrauliche Behandlung des Programmhandbuchs

Bitte beachten Sie, dass dieser Link nicht öffentlich, sondern nur den teilnehmenden Kommunen und den Sachverständigen zugänglich ist. Sowohl der Link selbst als auch das Programmhandbuch und alle weiteren Dokumente, die hier abrufbar sind, sind nur für den internen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden.

Überarbeitung des Programmhandbuchs

Zurzeit befindet sich das Programmhandbuch in Überarbeitung. Die hier abrufbare Version ist vorläufig und beinhaltet nur Informationen zu der ersten Programmphase, der Bestandsaufnahme (Stand Dezember 2023). Im Laufe des Jahres 2024 werden schrittweise weitere überarbeitete Teile dazukommen. Die vollständige neue Version wird voraussichtlich bis Ende 2024 vorliegen.

Bislang dienen den oben beschriebenen Zielen zwei Qualitätsmanagementhandbücher, die sich jeweils an Kommunen und an Sachverständige richten. Im neuen Programmhandbuch werden zum einen die beiden Qualitätsmanagementhandbücher gebündelt und zum anderen werden die Inhalte aktualisiert und konkretisiert.

Das Programmhandbuch wird die beiden Qualitätsmanagementhandbücher schrittweise ersetzen. Die teilnehmenden Kommunen und ihre Sachverständigen werden entsprechend schrittweise auf das neue Programmhandbuch umsteigen. Im ersten Schritt wurde das neue Programmhandbuch denjenigen Kommunen zugänglich gemacht, die seit Dezember 2023 neu ins Programm aufgenommen wurden (und zusätzlich der Gemeinde Lehre). Im weiteren Verlauf werden Schritt für Schritt weitere Kommunen einbezogen: Sobald ein weiterer Teil des neuen Programmhandbuchs fertiggestellt wird, wird das Programmhandbuch den Kommunen zur Verfügung gestellt, die sich in der betreffenden Programmphase befinden, bis schließlich alle teilnehmenden Kommunen erfasst sind. Das beschriebene Vorgehen gilt analog für die Sachverständigen, die die betreffenden Kommunen begleiten.

Solange eine Kommune und ihre Sachverständigen vom Verein nicht das neue Programmhandbuch erhalten, gelten für sie die bestehenden beiden Qualitätsmanagementhandbücher in Gänze.

Für die Kommunen und ihre Sachverständigen, die das neue Programmhandbuch erhalten, gilt dieses in den dort vorhandenen Teilen. In den Teilen, die dort noch nicht vorhanden sind, gelten die bestehenden beiden Qualitätsmanagementhandbücher.

Programmhandbuch und weitere Dokumente

Hier können das Programmhandbuch sowie weitere Dokumente, wie Vorlagen und Formulare, die im Programmhandbuch erwähnt werden, abgerufen werden.

Achtung! Aufgrund der laufenden Überarbeitungen und der regelmäßigen Aktualisierungen ist das Herunterladen und lokale Speichern der Dokumente nicht empfehlenswert, sondern sie sollten stets von dieser Webseite abgerufen werden.

Programmhandbuch

Programmhandbuch (vorläufige Version, Stand Dezember 2023)

Die beiden bisherigen Qualitätsmanagementhandbüchern sind unter diesen nicht-öffentlichen Links abrufbar. Zur Gültigkeit dieser Handbücher siehe Einführungstext oben, Abschnitt „Überarbeitung des Programmhandbuchs“.

Qualitätsmanagementhandbuch für Kommunen

Qualitätsmanagementhandbuch für Sachverständige

 

Zusätzliche allgemeine Dokumente

Logopaket

Corporate Design Richtlinien

Zusätzliche Dokumente zur Programmphase 1: Bestandsaufnahme

Vorlage Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten für Kinderbefragung