Sonderauswertung des Hessischen Kinderrechte-Monitorings zu Kinderfreundlichen Kommunen

Seit 2021 beobachtet die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Umsetzung der Kinderrechte in Hessen. Zu der in diesem Rahmen durchgeführten Befragung aller Kommunen in Hessen steht nun eine Sonderauswertung zu den Kinderfreundlichen Kommunen aus Hessen zur Verfügung. An der Befragung, die Ende 2022 durchgeführt wurde, haben insgesamt 179 hessische Kommunen teilgenommen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die am Programm „Kinderfreundlichen Kommunen“ teilnehmenden Städte bezüglich der Orientierung an der Kinderrechtskonvention oder der Implementierung der Kinderrechte im kommunalen Handeln insgesamt besser abschneiden als die Kommunen, die nicht am Programm teilgenommen haben. Verschiedene Maßnahmen, die das Wissen und die Kompetenz in Bezug auf Kinderrechte steigern sowie zu ihrer Verbreitung und Implementierung beitragen, fanden sich statistisch signifikant häufiger in den Kinderfreundlichen Kommunen. Auch andere Ergebnisse, die für sich betrachtet nicht statistisch signifikant sind, lassen sich im Rahmen eines Gesamtbilds betrachten: es ist eine Tendenz dafür sichtbar, dass in Kinderfreundlichen Kommunen häufiger Maßnahmen in Orientierung an den Kinderrechten zu finden sind. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/startseite/programm/ein-programm-das-wirkt/