• Stadt Senftenberg - Jugendliche beteiligen sich an der Stadtentwicklung

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Städten und Gemeinden

Eine Kinderfreundliche Kommune orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Für unser Programm haben wir auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und aus den Erfahrungen der internationalen Child Friendly Cities Initiative unsere vier Schwerpunkte entwickelt.

Vorrang des Kindeswohls

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Kinderrechte stets geachtet werden müssen. Dies soll sich auch im täglichen Handeln von Politik und Verwaltung widerspiegeln. Das Kindeswohl umfasst sowohl die gesundheitlichen Bedingungen, den Schutz vor Gewalt, sichere Räume, Bewegungs-, Spiel-, und Freizeitmöglichkeiten - alle Lebensbedingungen junger Menschen.

Dafür müssen alle Akteure auf kommunaler Ebene die Ziele der UN-Kinderrechtskonvention kennen und entsprechende Maßnahmen in ihren Arbeitsfeldern umsetzen. Wenn Entscheidungen der Verwaltung einen Einfluss auf das Leben von Kindern haben, wird den Interessen von Kindern im Abwägungsprozess stets Vorrang eingeräumt. Die Verwaltung sichert dies in entsprechenden Verfahren und Regelungen nachhaltig ab.

Kinderfreundliche Rahmenbedingungen

Würde Ihr Kind wissen, an wen es sich in der Stadt wenden muss, wenn es ein Anliegen hat? Wahrscheinlich nicht. In einer kinderfreundlichen Kommune gibt es deshalb Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche. Sie sind das Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und Kindern. Außerdem unterstützen Ombudsstellen die jungen Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. 

Bei der Ausgestaltung der Anlaufstellen haben die Kommunen vielfältige Möglichkeiten: so kann ein Kinder- und Jugendbüro oder ein_e Beauftragte_r als Interessenvertretung dienen. Kurzum: eine kinderfreundliche Kommune garantiert die Vertretung und Durchsetzung von Kinderinteressen. Jenseits der eigenen Strukturen initiiert und unterstützt sie außerdem regionale Netzwerke und arbeitet mit strategischen Partner_innen und Kinderrechtsorganisationen zusammen.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche wollen mitarbeiten. Deshalb zeichnet sich eine Kinderfreundliche Kommune durch vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten aus. In langfristigen Konzepten sind Beteiligungsprozesse gesichert. Es gibt ausgebildete Mitarbeiter_innen in der Kommune für die Moderation von Beteiligungsverfahren. Eine Möglichkeit, sich in der Kommune regelmäßig zu beteiligen, sind Kinder- und Jugendparlamente, Kinder- und Jugendbeiräte und ähnliche Gremien.

Sie beraten in kommunalen Angelegenheiten, erarbeiten eigene Projekte und bringen sich bei der Gestaltung ihrer Kommune aktiv ein. In diesen Gremien oder auch in kurzfristigeren Beteiligungsinitiativen haben Kinder und Jugendlich außerdem die Möglichkeit, ein eigenes Budget zu verwalten. Damit können sie Projekte von und für Kinder und Jugendliche in ihrer Kommune fördern.

Recht auf Information und Monitoring

Die Kommune informiert generationenübergreifend über die Kinderrechte. Denn nur wer die eigenen Rechte und die Rechte anderer kennt, kann diese auch einfordern. Kinderfreundliche Kommunen informieren außerdem umfänglich über alle vorhandenen Maßnahmen für junge Menschen. Sie verfassen regelmäßig Berichte zur aktuellen Situation von Kindern und Jugendlichen.

Kinder und ihre Familien in besonderen Lebenslagen benötigen wichtige Informationen und erfahren alles über Beratungsangebote, Unterstützungsmöglichkeiten und Anlaufstellen in ihrer Umgebung. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, eigene Kommunikationsplattformen zu unterhalten.

Wir helfen Städten und Gemeinden die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen.

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