Für die Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommunen" entstehen
Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ hat eine Laufzeit von vier bis fünf Jahren. Sie beträgt
Unterschiede in der Laufzeit entstehen dadurch, dass für die Aufstellung der Aktionspläne, also die Phase von der offiziellen Aufnahme in das Programm (Vereinbarungsunterzeichnung) bis zur Siegelübergabe, je nach Größe der Kommune, ein, eineinhalb oder zwei Jahre geplant sind.
Bei Verlängerung der Laufzeit entstehen neue Kosten. Die Kosten werden erstmalig fällig mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, spätestens vier Wochen danach. Für die Koordination des Vorhabens müssen Personalressourcen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Kosten sind für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan, für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einzuplanen.
Teilnahme an einem nachhaltigen Prozess – Die Kommune wird durch das vierjährige Programm vom Verein Kinderfreundliche Kommunen begleitet und unterstützt.
Ein professioneller Blick von außen – Die Auswertung eines Verwaltungsfragebogens und von Kinderfragebögen, die Erstellung von Empfehlungen für einen Aktionsplan und Gespräche mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen und den Sachverständigen sind Bestandteile des Programms.
Unterstützung durch Sachverständige – Ein interdisziplinäres Team aus Expert_innen steht der Kommune tatkräftig zur Seite und unterstützt die Kommune bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung eines Aktionsplans.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Der Verein unterstützt die lokale Öffentlichkeitsarbeit und nimmt die Kommune in die bundesweite und internationale Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens auf.
Professioneller Erfahrungsaustausch - Die Kommune nimmt an den Netzwerktreffen und an den Workshops des Vereins teil. Bei Bedarf gibt es auch Unterstützung von regionalen Fortbildungsangeboten oder Empfehlungen von Referent_innen.
Unterstützung durch die Netzwerke der Träger – Die beiden Träger, sowohl das Deutsche Kinderhilfswerk als auch UNICEF Deutschland, verfügen über weite Netzwerkressourcen (z.B. Moderator_innennetzwerke), mit denen das Vorhaben unterstützt wird.
Die (Weiter-)Entwicklung eines Leitbildes – Grundlegender Bestandteil des Prozesses sind die politisch verbindliche Zielvereinbarung, ein breiter Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen und die Einbeziehung von kommunalen Akteur_innen. Diese garantieren den Qualitätsstandard von „Kinderfreundlichen Kommunen“.
Auszeichnung durch zwei anerkannte Träger – Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland sind zwei anerkannte und namhafte Akteure in der bundesweiten bzw. internationalen Kinderrechtspolitik.
Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ – Im Auftrag der Träger vergibt der Verein Kinderfreundliche Kommunen nach beschlossenem Aktionsplan das Siegel. Das kann zum Marketing und zur Akquise von Sponsoren genutzt werden.
Weltweite Vernetzung – Als Teil der Child Friendly Cities Initiative hat das Vorhaben einen klaren internationalen Bezug. Die Kommune wird mit Best Practice-Beispielen aus Europa und der ganzen Welt vernetzt.
Sie wollen sich über das Vorhaben infomieren? Dann wenden Sie sich direkt an unser Berliner Büro. Wir beantworten Ihre Fragen!
Dominik Bär (Geschäftsführer)
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