Kinderinteressensprüfung im Verwaltungshandeln

Die Gemeinde Algermissen hat eine Handreichung für die Verwaltung zur Prüfung von Kinderinteressen nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention entwickelt. Mithilfe eines Workflows und einer Checkliste möchte die Kommune Projekte und Maßnahmen, die in einer Vorlage münden und dem Gemeinderat vorgelegt werden, frühestmöglich auf Kinderinteressen prüfen.

Hier finden Sie die Checkliste zum Download.