Kinderspielplatzsatzung

Alle Kinder haben das Recht auf Spielen – überall und nicht nur auf beschränkten Bereichen, wie zum Beispiel öffentlichen Spielplätzen. Viele Kinder wachsen aber ohne einen eigenen Garten auf und benötigen einen privaten Platz zum Spielen direkt in ihrer Wohnnähe. Die Bauordnung in Bayern nimmt sich diesem Bedürfnis an und verlangt, dass für Mehrfamilienhäuser private Kinderspielplätze zur Verfügung stehen müssen. Diese müssen von den Wohnungseigentümer_innen oder Wohnungsbaugenossenschaften unterhalten werden. Die Stadt Regensburg hat im Mai 2020, basierend auf der geltenden Kinderspielplatzsatzung von 2017, die Broschüre „Kinderspielplätze im privaten Wohnungsbau“ veröffentlicht. Mit Hilfe dieser Broschüre gibt die Stadt Bauträger_innen, Eigentümer_innen und Wohnungsbaugenossenschaften rechtliche Vorgaben für private Spielplätze und die zu erfüllenden Kriterien vor, um Wohnumgebungen kinderfreundlicher zu gestalten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Link.