Kinderparlament und Jugendparlament in Haan

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Die Stadt Haan hat bereits vor der Auszeichnung als Kinderfreundliche Kommune viele Erfahrungen mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesammelt. Dazu zählt die projektorientierte Partizipation bei der Planung verschiedener Vorhaben, wie der Sanierung einer Skateranlage oder der Neugestaltung des Haaner Bachtals. Die institutionelle Beteiligung von Schüler_innenvertretung und Klassensprecher_innen ist gut etabliert. An prominenter Stelle sind jedoch das Kinderparlament (seit 2020) und das Jugendparlament (seit 2008) zu nennen. Beide Gremien sind seit mehreren Jahren in der Stadt aktiv und insbesondere das Jugendparlament ist aus kommunalen Entscheidungen nicht mehr wegzudenken. 

Das Kinderparlament besteht aus 25 Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren, die jeweils für zwei Jahre an den örtlichen Schulen gewählt werden. Die Kinder vom Kinderparlament treffen sich regelmäßig in den drei Arbeitskreisen „Vielfalt leben“, „Unsere Stadt“ und „Nachhaltigkeit“, in denen sie wichtige Themen besprechen und gemeinsam Aktionen und Projekte planen sowie in die Tat umsetzten. Zum Beispiel hat das Kinderparlament Workshops von Kindern für Kinder „Deine Stimme zählt!“ gemeinsam mit einem örtlichen Verein auf die Beine gestellt. Die weiteren Themen sind vielfältig und reichen von Pflanzaktionen, Kinderrechte sichtbar machen, über Schulwegplanung, selbstorganisierte Spendenläufe, bis hin zu Fahrten in den Landtag und vieles mehr.

Das Jugendparlament Haan besteht aus 15 gewählten und weiteren beratenden Mitgliedern im Alter von 12 bis 21 Jahren. Das Jugendparlament hat Rede- und Antragsrecht in allen Ausschüssen und nimmt somit eine relevante Rolle in der Kommune ein. Darüber hinaus ist das Jugendparlament politisch aktiv und mobilisierte in den letzten Jahren zum Beispiel zu Solidaritätskundgebungen mit der Ukraine oder für eine Demonstration für Demokratie und gegen Extremismus in Europa (2024). Das Kinder- und das Jugendparlament wurden durch den Stadtrat beschlossen. Beide Gremien werden durch eine_n hauptamtliche_n Mitarbeiter_in in der Arbeit unterstützt. Sowohl das Kinderparlament als auch das Jugendparlament besitzen eine eigene Wahlordnung und eine eigene Satzung. Das Jugendparlament hat zudem eine eigene Geschäftsordnung. Beide Vertretungen verfügen über ein eigenes Budget, das zum Beispiel für Projekte, Wahlen oder politische Bildungsfahrten eingesetzt wird.