Kinder- und Jugendfonds in Euskirchen

Anfang 2024 gibt die Stadt Euskirchen bekannt: „Ab sofort können Kinder und Jugendliche mit dem Wohnsitz im Stadtgebiet Euskirchen oder die eine Schule im Stadtgebiet besuchen, finanzielle Unterstützung für Aktionen und Projekte aus dem Kinderund Jugendetat beantragen. Dieses Projekt wird als Maßnahme des Aktionsplanes ‚Kinderfreundliche Kommune‘ realisiert93. Gefördert werden öffentliche Aktionen und Projekte, die Kinder oder Jugendliche sich initiativ überlegt haben, die sie weitestgehend ohne Hilfe Erwachsener umsetzen und deren Zielgruppe Kinder oder Jugendliche sind. 

Es stehen 500 Euro für Aktionen für Kinder (die eine Grundschule besuchen) und 500 Euro für Jugendliche (die eine weiterführende Schule besuchen, bis zum Höchstalter von 18 Jahren) zur Verfügung. Als Antragsfrist gilt der 1.4. eines laufenden Kalenderjahres. Sofern die bis dahin vorliegenden Anträge, die im Kinder- und Jugendetat verfügbaren Summen nicht überschreiten, werden auch später eingehende Anträge nach Eingangsdatum berücksichtigt.

Anträge können per Online-Formular oder formlos per Mail an kinderundjugendbuero(ät)euskirchen[dot]de eingereicht werden.