Haren (Ems): Aufnahme von Kinderrechten in die Hauptsatzung der Gemeinde

Die Kinderfreundliche Kommune Haren (Ems) hat die Kinderrechte in ihre Hauptsatzung aufgenommen. Die Maßnahme ist ein großer Erfolg auf dem Weg, die Kommune im Emsland kinderfreundlicher zu gestalten und bildet die Grundlage für viele weitere Projekte.
Der Erste Stadtrat Dieter Sturm hebt hervor: 
„Seit vielen Jahren werben verschiedene Initiativen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz – leider vergeblich. Deshalb hat die Änderung der Hauptsatzung – dem Grundgesetz der Kommune – eine so große Bedeutung. Sie verpflichtet die ganze Stadtgesellschaft zur Beachtung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Lebenslagen. Auf diesem Fundament können die Akteure alle anderen Aktivitäten aus dem Aktionsplan aufbauen. Spannend ist jetzt, wie lange der Prozess dauert, diesen neuen Denkansatz ins alltägliche Handeln von Verwaltung und Politik umzusetzen.“