KfK: Wie oder wodurch kamen Sie auf die Idee, eine solche Ergänzung zur Ortssatzung zu formulieren?
Elisabeth Koch: Als Juristin steht für mich eine Verfassung über allen anderen Rechtsvorschriften. Dies war der Grundgedanke dafür, die Kinderrechte zu manifestieren.
Gab es Vorbilder, die Sie genutzt haben?
Als Vorbild diente die UN-Kinderrechtskonvention, die die wesentlichen Rechte der Kinder zusammenfasst.
Wie kann die Satzung mit Leben gefüllt werden? Wo sehen Sie Schwerpunkte/erste Schritte?
Die verfassungsmäßig verbrieften Rechte der Kinder müssen nun bei jeglichem Verwaltungshandeln einfließen und bei den Beschlussfassungen des Marktgemeinderates beachtet und abgewogen werden.
Wie wollen Sie die Kinderverfassung in Garmisch-Partenkirchen besser bekannt machen?
Bei meiner offiziellen Amtseinführung wurde mir von einem Kind auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin - und insbesondere als Zeichen nach außen - die Amtskette übergeben. Dieser symbolische Akt sollte aufzeigen, dass für mich als 1. Bürgermeisterin die Kinder meiner Gemeinde wichtig und wertvoll sind. Bekannt wird unsere Kinderverfassung dadurch, dass sie "gelebt" wird, also ihr Inhalt bei allem Tun der Marktgemeinde beachtet wird.
Rechnen Sie auch mit Ablehnung oder Gegenargumenten aus Politik oder Verwaltung?
Nein, ich rechne nicht mit Widerstand gegen die Umsetzung unserer Verfassung - warum auch? Die Kinder unserer Gemeinde haben einen Anspruch darauf, dass ihre Rechte gewahrt werden und sie hierdurch den Schutz unserer örtlichen Gemeinschaft erhalten.