Ziele zur Realisierung einer kinderfreundlichen Kommune

Eine Stellungnahme von Astrid Fuhrmann

Wenn sich eine Kommune zum Ziel setzt, im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention kinderfreundlich zu werden, benötigt sie ein klares Zielsystem, eine legitimierte Organisationsstruktur und Transparenz in der Verwaltung.

  • Die drei wichtigsten Ziele zur Realisierung einer kinderfreundlichen Kommune:

1. Erarbeitung eines auf die UN-Kinderrechtskonvention bezogenen konkret definierten Zielsystems mit Ober- und Unterzielen (keine blumigen Worte)

  • nach gründlicher Problemanalyse spezifisch für die eigene Stadt ausgelegt,

  • über den engeren Bereich von Jugend und Familie hinaus in alle Ressorts hinein,

  • unter besonderer Beachtung der Vorrangigkeit von Kinderrechten.


2. Schaffung einer durch Ratsbeschluss legitimierten Organisationsstruktur, die mit ausreichendem und geeignetem Personal

  • im Rahmen einer vorgegebenen Zeitschiene,

  • orientiert an qualitätsorientierten Messzahlen,

  • regelmäßig berichtspflichtig einem übergeordneten Controlling,

auf der Ebene der Stadtspitze den erforderlichen Veränderungsprozess innerhalb der Kommune gestaltet, um die gesetzten Ziele zu realisieren.


3. Regelmäßig wiederholtes Schaffen von Transparenz in die eigene Verwaltung und insbesondere in die Bürgerschaft hinein über Ziele, Prozesse und Erfolge. Bei der Zielerreichung auf allen Wegen, die geeignet sind, die jeweiligen Adressaten nicht nur zu erreichen,  sondern Interesse und Rückkopplungseffekte zu erzeugen. Dabei sind Bekanntheitsgrade des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“ durch Controlling zu erheben.

Autorin
Astrid Fuhrmann
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Sachverständige Kinderfreundliche Kommunen e.V.