Kinder anhören – und auf Kinder hören!

Was kann eine Kinderkommission?

Eine Stellungnahme am Beispiel der Stadt Salzgitter von Sylvia Fiedler

Kinder- und Familienfreundlichkeit schreiben sich immer mehr Kommunen, Konzerne und Kollegien als zeitgemäßen Faktor auf ihre Fahnen. Richtig wirksam wird diese Haltung jedoch erst, wenn Kinder und Jugendliche im politischen Geschehen adäquat vertreten und beteiligt werden.

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  • UN-Kinderrechtskonvention

Seit vor mehr als 25 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet worden ist, beschäftigen sich unermesslich viele erwachsenen Menschen mit Kindern, ihren Rechten, ihrem Schutz und ihrem Wohlergehen. Diese Erwachsenen tun dies mit den achtbarsten Absichten und sicher auch mit bestem Gewissen. Aber sie tun es meistens auch mit der Überzeugung, besser als die Kinder selbst zu wissen, was Kinder für ihr Wohlergehen brauchen. In elementaren Fragen ist das ganz sicher so. Es gibt Dinge im Prozess des Heranwachsens von Kindern, die mehr oder weniger indiskutabel sind. Das meint jedoch die erzieherischen Grenzen, mit denen Erwachsene die für ein sicheres und kind(er)gerechtes Aufwachsen nötigen Regeln setzen.

 

  • Kinderkommissionen auf Bundesebene

Das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen hat über die UN-Kinderrechtskonvention hinaus in zahlreichen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen Eingang gefunden. Um die Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu wahren, haben sich in Deutschland in diesem Zuge Kinderkommissionen gegründet.

Auch im Deutschen Bundestag arbeitet seit 1988 ein solches Gremium. In Niedersachsen konstituierte sich 2016 die Kinderkommission. Ohne Zweifel ist das für die Umsetzung der Kinderrechte mehr als eine bloße Willensbekundung.

Die Kinderkommission des Bundestages beispielsweise informiert sich in Expert_innengesprächen zu verschiedenen Themen, um eigene Standpunkte zu entwickeln. Im besten Fall entstehen daraus Empfehlungen, die Signale in der Kinderpolitik setzen. Die Kinderkommission versteht sich überdies als Partnerin von Verbänden „die sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen“ (vgl. https://www.bundestag.de/service/suche?suchbegriff=kinderkommission).

Damit leistet die Kinderkommission unbestritten Lobbyarbeit. Von den ureigenen Fragen der Kinder und Jugendlichen ist eine solche Kommission dennoch weit entfernt. Selbst Länderkommissionen wirken zwar näher am Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen, können deren Anliegen aber nicht wirklich praxisnah bearbeiten. Denn diese Angelegenheiten liegen im Alltagsleben der Kinder.

 

  • Kinderinteressenvertretung auf kommunaler Ebene

Dieses Dilemma erkannten Kinderbeauftragte aus ganz Deutschland. Sie schlossen sich darum 2010 im bundesweiten Netzwerk zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene zusammen und brachten ihre umfangreiche Expertise aus ihrem Wirkungsbereich ein. Aus dieser Erfahrung direkt vor Ort erarbeitete die „Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen“ Qualitätsstandards für kommunale Kinderinteressenvertretungen. Sie sind gedacht als praxistaugliche Arbeitsgrundlage für Entscheidende in den Städten und Gemeinden.

 

  • Kinderkommission in Salzgitter

Die besten Empfehlungen nützen jedoch wenig, solange Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Nach wie vor befinden sie sich in einem politisch machtlosen Status und sind von Erwachsenen abhängig. Dennoch benötigen sie Erwachsene, die sie unterstützen und begleiten. Ein Schritt kann die Kinderkommission vor Ort sein. In ihr wirken erwachsene Menschen, die täglich im Themenfeld Kinder und Familie arbeiten. Sie kennen die Bedürfnisse und Sorgen, die Erfahrungen und Lebenslagen aus erster Hand. Insofern können sie authentisch Interessen von Kindern und Familien vertreten. Wenn dann noch –  wie in Salzgitter – Mitglieder des Jugendparlamentes selbst und die Kinder- und Familienbeauftragte aktiv in der Kinderkommission mitarbeiten, erhält der Begriff Beteiligung einen hohen Stellenwert und große Lebensnähe.

 

  • Kinderfreundlichkeit im (all-)täglichen Verwaltungshandeln verankern

Wirksame Veränderungen zum Wohl von Kindern lassen sich nur an der Basis mit dem Wissen um die konkreten Lebensumstände von Kindern und Familien vollziehen. Und es bedarf außer einer Absichtserklärung des festen Willens, Dinge für Kinder und Familien nach deren Bedürfnissen zu gestalten. In Salzgitter hat hier ein Bewusstseinswandel stattgefunden. Der Oberbürgermeister Frank Klingebiel hat in seiner Kommune Kinder- und Familienfreundlichkeit zur Chef_innensache gemacht und die Vertretung von Kinderinteressen als Querschnitts- statt als Sonderaufgabe in das alltägliche Handeln der Stadtverwaltung integriert. Dabei helfen strukturelle Bausteine wie das Einsetzen einer Kinderbeauftragten an exponierter Stelle der Stadtverwaltung und als koordinierende Stelle wie auch das Wirken von Jugendparlament und Kinderkommission.

 

Fazit

Entscheidend für eine nutzbringende kinder- und familienpolitische Arbeit ist eine kindergerechte Haltung in Politik und Gesellschaft. Erwachsene müssen bereit sein, Macht zugunsten von Kindern und Jugendlichen abzugeben. Es geht darum – wie in den Statuten vieler Kinderkommissionen festgeschrieben – Kindern Gehör zu verschaffen und Kinder anzuhören. Noch wichtiger ist es, auf Kinder zu hören. Denn nur dann haben Erwachsene verinnerlicht, dass Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben.

 

Autorin

Sylvia Fiedler, Kinder- und Familienbeauftragte der Stadt Salzgitter, Sachverständige Kinderfreundliche Kommunen e.V.