7. Teil der Serie: Meilensteine auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune

Ein Fachbeitrag von Herrn Prof. Dr. Roland Roth

Siebter Meilenstein: Beteiligung und Engagement von Kindern und Jugendlichen als zentrale Ressource fördern und garantieren Kinder haben ein Recht, gehört zu werden.

In der UN-Kinderrechtskonvention gilt dieser Grundsatz. Um ihm in allen (Lebens-)Bereichen gerecht werden zu können, muss Beteiligung vielfältig und inklusiv angelegt sein.

  • Artikel 12 als Leitsatz für eine kinderfreundliche Kommune

Jungen Menschen unter 18 Jahren garantiert die Kinderrechtskonvention ein umfassendes Beteiligungsrecht. Sie sollen in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört und ihre Meinungen berücksichtigt werden, heißt es in Artikel 12. Dieser Auftrag gilt selbstverständlich auch und gerade für jeden der Schritte zu einer kinderfreundlichen Kommune. Kinder und Jugendliche selbst sollen als zentrale Akteure dieser Entwicklung gewonnen und gestärkt werden. Mittel und Wege sind vielfältig und in großer Zahl vorhanden.

 

  • Rückbindung an die Kommunalpolitik

Gefragt ist heute ein Beteiligungsmix aus repräsentativen (z.B. Kinder- und Jugendparlamente), beratenden (z.B. Zukunftskonferenzen und Jugendforen) und projektorientierten Formen, die so ausgelegt sind, dass sie möglichst allen Kindern und Jugendlichen eine Chance bieten sich einzumischen. Gute Erfahrungen sind in jüngerer Zeit auch mit Fonds und Budgets gemacht worden, die Initiativen von jungen Menschen unbürokratisch unterstützen, deren Selbsttätigkeit fördern und immer wieder überraschende und erstaunliche Ergebnisse hervorbringen. Wichtig sind zudem garantierte und eingespielte Formen der Rückbindung des Beteiligungsgeschehens an die Entscheidungsprozesse in Kommunalpolitik und Verwaltung.

 

  • Beteiligung muss flächendeckend und inklusiv sein

Für eine gelingende Beteiligungs- und Engagementpraxis sind zwei Ziele zentral: Zum einen geht es um die Umsetzung des Anspruchs, jungen Menschen wirklich in allensie betreffenden Angelegenheiten Stimme und gestaltenden Einfluss zu sichern. Es geht nicht nur um die Spielplatzgestaltung oder das Programm eines Jugendhauses. Auch Stadtentwicklung, Verkehr, öffentliche Plätze oder neue Schulgebäude und anderes mehr werden in einer kinderfreundlichen Kommune mit Kindern und Jugendlichen diskutiert und geplant.

Zum anderen sind wirklich alle Kinder und Jugendliche unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildung, sozialen Milieus etc. einzubeziehen, zumindest sollten sie dazu Gelegenheit haben. Solch inklusive Beteiligungsprozesse können immer nur annährungsweise gelingen. Schließlich müssen Beteiligung und Engagement stets freiwillig sein, sonst verlieren sie ihren Sinn. Aber es sollte bei allen Beteiligungsformaten um den Abbau vorhandener Barrieren und um eine ermöglichende, vielfältige und aufsuchende Praxis gehen.

 

  • Nachhaltig erfolgreich

Qualität, Nachhaltigkeit und Erfolge hängen nicht zuletzt bei Beteiligungsprozessen von Kindern und Jugendlichen zumeist von einer professionellen Förderung, Begleitung und Unterstützung durch Erwachsene ab. Dazu braucht es entsprechende Beteiligungskompetenzen und Qualifizierungen für die damit beauftragten Mitarbeitenden. Schließlich sind öffentliche Sichtbarkeit, Anerkennung und Wertschätzung unabdingbar, wenn Engagement und Beteiligung von jungen Menschen nicht eine Episode bleiben, sondern zu einem verlässlichen Bestandteil der lokalen politischen Kultur werden sollen.

 

Autor
Prof. Dr. Roland Roth, Hochschule Magdeburg-Stendal, Sachverständiger Kinderfreundliche Kommunen e.V.

 

Serie im Fachportal Weitere Meilensteine auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune werden in den nächsten Wochen im Fachportal veröffentlicht. Der gesamte Beitrag lässt sich am Ende der Veröffentlichungen als PDF downloaden.