Meilensteine auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune (Serie im Fachportal: 1. Teil)

Ein Fachbeitrag von Prof. Dr. Roland Roth

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurden zentrale Prinzipien und Normen zur Berücksichtigung der Kinderrechte formuliert. Leider sind sie in vielen Unterzeichnerstaaten nur unzulänglich rechtlich verankert – auch in Deutschland. Das soll sich nun ändern. Der Entwurf des Koalitionsvertrags 2018 sieht vor, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Aber selbst wenn sie in Zukunft größere Rechtsverbindlichkeit erlangen, ist deren praktische Umsetzung eine permanente Aufgabe an allen Orten, wo Kinder leben. Gefordert sind allen voran Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik.

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