3. Teil der Serie: Meilensteine auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune

Ein Fachbeitrag von Prof. Dr. Roland Roth

Dritter Meilenstein: Leitideen entwickeln und konkretisieren

Gute Praxis, gelungene Projekte und Einzelaktionen können den Weg für eine weitere wichtige Etappe in Richtung kinderfreundliche Kommune bereiten. Dabei geht es um ein breites, öffentlich sichtbares und verbindliches Bekenntnis zu Kinderrechten und ihrer lokalen Umsetzung. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen.

 

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Meilensteine auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune (Serie im Fachportal: 1. Teil)

Ein Fachbeitrag von Prof. Dr. Roland Roth

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurden zentrale Prinzipien und Normen zur Berücksichtigung der Kinderrechte formuliert. Leider sind sie in vielen Unterzeichnerstaaten nur unzulänglich rechtlich verankert – auch in Deutschland. Das soll sich nun ändern. Der Entwurf des Koalitionsvertrags 2018 sieht vor, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Aber selbst wenn sie in Zukunft größere Rechtsverbindlichkeit erlangen, ist deren praktische Umsetzung eine permanente Aufgabe an allen Orten, wo Kinder leben. Gefordert sind allen voran Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik.

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Aus der Perspektive von Kindern denken

Eine Stellungnahme von Astrid Fuhrmann zum Thema „Kinderfreundlichkeit in Kommunen"

Eine Ausrichtung auf die kinderfreundliche Kommune funktioniert, wenn ihr die strategische Entscheidung der Stadtspitze zugrunde liegt. Sie bedarf des ganzheitlichen Ansatzes, der dezernatsübergreifend, ämterübergreifend, trägerübergreifend sowie mitgetragen von der gewählten politischen Vertretung angelegt ist.

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