Spielen im Naturerfahrungsraum – aber sicher!

Fachbeitrag von Irma Stopka und Jürgen Brodbeck

Naturerfahrungsräume sollten in unseren Städten fester Bestandteil des öffentlichen Freiraumangebotes sein. Doch wie sieht es mit der Pflege und den Sicherheitsanforderungen dieser Räume aus? Das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin“ erarbeitet derzeit hierzu einen Praxisleitfaden.

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  • Das Vorhaben

Im Jahr 2011 (Voruntersuchung) und von 2015 bis 2018 (Hauptvorhaben) wurde und wird von der Stiftung Naturschutz Berlin das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin“ (E+E-Vorhaben) durchgeführt, in dem es um die systematische Einrichtung und den Betrieb von Naturerfahrungsräumen (NER) geht.

Das Projekt wird von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde wissenschaftlich begleitet. Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse sollen für andere Städte und Akteure in einem Praxisleitfaden aufbereitet werden. Das Vorhaben wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin und dem Bezirk Pankow von Berlin gefördert.

Im Vorhaben wurde bereits ein Leitfaden zu Sicherheitsanforderungen in NER erarbeitet, der sehr praxisnah alle Sicherheitsbelange behandelt (Brodbeck, Schellhorn 2011). Die Inhalte dieses Leitfadens sind mittlerweile auch in zwei Fachbüchern veröffentlicht (Brodbeck, Stopka, 2017 und 2018 in „KommunalHandbuch Spielflächen“ und „Das 1x1 der Spielplatzkontrolle“).

In der Praxisphase des Vorhabens wurden auf 3 Pilotflächen u. a. möglichst kostengünstige Betriebsmöglichkeiten erprobt. Der bisher ca. 2-jährige Praxistest hat die Annahme bestätigt, dass es wichtig ist, die NER (nicht die Kinder) zu betreuen, um aus dem Konzept erfolgreiche Projekte zu machen. Die Erfahrung in Berlin zeigt: NER werden als Raum für „informelle“ Umweltbildung und als perfekter Raum zur freien Entfaltung und Entwicklung für Kinder auch von Kindergarten- und Grundschulgruppen gerne genutzt.

 

  • Einleitung

Naturerfahrungsräume – kein neues, aber dennoch ein sehr überzeugendes Konzept!

Naturerfahrungsräume sollen im System der öffentlichen, städtischen Freiräume eine Ergänzung zu Spielplätzen darstellen. Bei NER handelt es sich um strukturreiche, möglichst 1 ha große naturnahe Freiflächen, die auch ohne Spielgeräte einen hohen Spielwert haben und eigenständig von Kindern genutzt werden können (Freispiel).

NER bzw. ihre Nutzungspotenziale sind dazu geeignet, Kinder mit ihrer natürlichen Umwelt zu verbinden und dabei gleichzeitig ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung mit einfachsten Mitteln zu fördern. Das wünscht man sich überall in unseren Städten, im Wohnumfeld aller Kinder.

Anders als bei Spielplätzen, die im Kern aus genormten Elementen bestehen und deren Nutzungsmöglichkeiten vorhersehbar sind, handelt es sich bei NER um Flächen, die sich ständig in Veränderung befinden. Gerade diese Wandlungsfähigkeit sorgt für vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und regt die Fantasie von Kindern besonders an. NER sind also weniger kalkulierbar als „klassische Spielplätze“. Darin liegt natürlich für jede/n Betreibende_n eine Herausforderung, aber auch eine große Chance, Kindern, die immer weniger Möglichkeiten haben sich frei zu entwickeln, spielerisches Lernen durch Freispiel und Naturkontakt zu ermöglichen.

 

  • Erfahrungen aus dem Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben

Hinsichtlich des Themas „Sicherheitsanforderungen in NER“ wurden in einer ersten Projektphase die wesentlichen Fragestellungen herausgearbeitet. Diese nachstehend aufgeführten Fragen wurden im Laufe des Vorhabens zum einen durch externe Gutachten (ein Rechtsgutachten und ein Gutachten eines Spielplatzsachverständigen und eines Spielplatzplaners) sowie durch praktische Erprobung beantwortet. Weitere Aussagen werden mit Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung des Vorhabens im Jahr 2020 erwartet.

  1. Welcher (Grünflächen-)Kategorie sind NER im öffentlichen Freiraumsystem zuzuordnen? Sind NER wie Spielplätze zu betrachten und unterliegen dementsprechend den einschlägigen DIN-Normen?

NER sind keine Spielplätze, besitzen jedoch noch keine eigene Grünflächenkategorie. Sie können aber als Grünanlagen mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden. Es wird davon abgeraten, NER vor Ort mit einem Spielplatzschild zu versehen, da dann für die Nutzenden die Sicherheitsstandards, die für Spielplätze gelten, vorausgesetzt werden könnten. Es wird empfohlen, eine Beschilderung vorzunehmen, die sowohl Erwachsenen als auch Kindern erklärt, um was für eine Fläche es sich handelt und welche Aktivitäten dort erlaubt oder verboten sind.

Auf die Frage, inwieweit die einschlägigen DIN-Normen in NER anzuwenden sind, wird im Folgenden eingegangen.

Wie hoch ist der (personelle) Aufwand zur Gewährleistung eines sicheren NER-Betriebs und ist dieser im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Kommunen leistbar?

NER sollten, analog zu Spielplätzen, regelmäßigen Kontrollen (visuelle, ggf. operative und jährliche Inspektionen) unterzogen werden. Inhalt und Häufigkeit der Kontrollen hängen dabei stark mit den Ausstattungselementen des jeweiligen NER zusammen. Sofern es viele lose Materialien, insbesondere Stöcke und Äste gibt, die für die Herstellung von Kinderbauten geeignet sind, ist die Kontrollintensität der visuellen Kontrollen höher als bei NER ohne solche Elemente. Operative Kontrollen können entfallen, wenn keine Spielgeräte auf der Fläche vorhanden sind. Die Jahresinspektion, die gebaute Elemente und Veränderungen von „bespielten Naturelementen“ intensiv in den Blick nimmt, sollte ebenso stattfinden, wie eine flächendeckende Baumkontrolle, bei der der Baumbestand auch im Hinblick auf Kinderspiel und dadurch entstandene Schäden kontrolliert wird.

Insofern kann kein pauschaler Vergleich des Kontrollaufwandes zwischen NER und Spielplätzen gezogen werden. Der Aufwand für Pflege und Kontrolle kann aber bereits im Zuge der Flächenauswahl und Einrichtung eines NER gesteuert und den vorhandenen Kapazitäten angepasst werden. Gleichzeitig ist bei Flächenauswahl und Einrichtung aber auch auf eine hohe Ausstattungs- (Natur-) Vielfalt und damit auf die Attraktivität der Fläche für Kinder zu achten.

  1. Wie kann die Kontrolle von NER organisiert werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten? Kann der Betrieb von NER in sinnvoller und wirtschaftlicher Weise auf Dritte übertragen werden? Welche Aufgabenteilungen sind zwischen externen Betreibenden und Fachbehörden (Flächenverwaltende) möglich?

Eine Betreibendekonstellation, bei der der/die kommunale Flächenverwalter_in (i. d. R. das Grünflächenamt) von einer Einrichtung wie z. B. einem Freien Träger der Jugendhilfe bei einfachen Kontrollen und als Ansprechpartner für den NER unterstützt wird, hat sich im E+E-Vorhaben als sehr effektiv erwiesen. Grundvoraussetzung ist, dass sich die Einrichtung in direkter Nähe zum NER befindet, damit vor allem die visuellen Kontrollen schnell und ohne großen Zeitaufwand erfolgen können.

Im Falle der Pilotflächen „kümmern“ sich Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Umweltbildungseinrichtung, die in direkter Nähe der NER liegen, um den Betrieb der Flächen. Die sogenannten „Kümmerer“ haben zunächst in den umliegenden Kindertagesstätten (Kitas) und Grundschulen Werbung für die NER gemacht. Sie stehen vor Ort für Lehrer_innen, Erziehende, Eltern und Kinder als Ansprechpartner_innen zur Verfügung und nehmen so vor allem den Erwachsenen ihre „Schwellenängste“, die ihnen anvertrauten Kinder frei spielen zu lassen. Im Bedarfsfall bieten sie auch „Schnupperangebote“ für Kindergruppen.

Eine wesentliche Aufgabe der Kümmerer ist auch die Durchführung der visuellen Inspektionen, die durch die direkte Nähe der Einrichtungen zu den NER ohne großen Zeitaufwand erledigt werden können. Einmal wöchentlich bis täglich schauen sie sich den Zustand der Fläche und der Kinderbauten an. Sie stehen in engem Kontakt mit den Flächenverwaltenden (Grünflächenämtern) und melden diesen die Auffälligkeiten, die sie nicht eigenständig beseitigen können (was äußert selten vorkommt).

Der Einsatz von Kümmerern, also die Verlagerung von Teilaufgaben an Dritte, ermöglicht es den Flächenverwaltenden, NER ohne erhöhten Aufwand sicher zu betreiben.

Die Einrichtungen wiederum profitieren von den zusätzlichen Flächen, die von Kindern aus ihrem Umfeld genutzt werden können.

Wieviel Zeit pro Woche seitens der Kümmerer erforderlich ist, lässt sich pauschal nicht festlegen. Im Vorhaben wird dies für die Pilotflächen durch die wissenschaftliche Begleitung noch evaluiert. Derzeit sind es 10 Wochenstunden pro NER, an denen die Minimalgrenze erprobt werden soll.

Hinsichtlich der Nutzung ist bereits heute festzustellen, dass sowohl Kitas als auch Grundschulen (vorwiegend Hortgruppen) die auf die oben beschriebene Weise betriebenen NER gerne nutzen und den Kümmerern rückmelden, welche positiven Auswirkungen die NER-Besuche vor allem auf die Konzentrationsfähigkeit, die Ausgeglichenheit und das Selbstwertgefühl der Kinder haben. Viele dieser Gruppen kommen mittlerweile regelmäßig in die NER.

  • Sicherheitsanforderungen für Naturerfahrungsräume

Der Leitfaden zu Sicherheitsanforderungen in Naturerfahrungsräumen (Brodbeck, Schellhorn 2011), fußt auf folgenden, von der Fachwelt und auch von der DIN EN 1176-1 seit langem anerkannten Prämissen:

  • Sicherheit entsteht, wenn Kinder lernen, mit Gefahren und Risiken umzugehen.
  • Kinder lernen Sicherheit nur durch eigene Erfahrungen (Fallen lernt man nur durch Fallen).
  • Kinder suchen sich ihre Herausforderungen je nach Entwicklungsstand selbst.
  • Natur/NER signalisieren keine absolute Sicherheit – Erfahrungsgemäß agieren Kinder hier vorsichtig und experimentell, entsprechend ihrer Fähigkeiten.
  • Gefahren und Risiken müssen für Kinder erkennbar und durchschaubar sein.
  • Es dürfen bei den Kindern keine bleibenden Schäden entstehen! (Sicherheitsgrundsatz aller einschlägigen DIN-Normen)

Die Beobachtung des Kinderspiels belegt, dass das vielfältige und kreativitätsanregende Spielangebot der NER genau diesen o. g. Grundsätzen folgt.

Abb. 1: Klettern auf hohem Niveau – dieses Kind kann seine Fähigkeiten einschätzen (Quelle: Stiftung Naturschutz Berlin)

NER werden häufig für kreatives und bewegungsorientiertes Spiel genutzt. Deshalb ist es sinnvoll, diese haftungsrechtlich wie Freiräume zum Spielen nach DIN 18034 zu behandeln. Diese Norm kommt nicht nur dort zur Anwendung, wo „Spielräume“ rechtlich als solche ausgewiesen sind, sondern bezieht sich auf alle zum Spielen geeigneten Flächen, so auch NER. Die wesentliche, mittlerweile allgemein anerkannte Aussage im Leitfaden hinsichtlich des Sicherheitsmanagements von NER ist der Unterschied zwischen der Behandlung von Naturelementen als Spielelement und Spielgeräten. Naturelemente, wie z. B. zum Klettern genutzte Bäume, sind keine Spielgeräte im Sinne der DIN EN 1176 und unterliegen entsprechend nicht ihren Anforderungen bezüglich möglicher Fangstellen, Fallschutz etc. Für die Beurteilung natürlicher oder naturnaher Elemente wird neben der DIN 18034:2012 auch die Veröffentlichung der DGUV „naturnahe Spielräume“ herangezogen (Dguv 2006).

Im Leitfaden wird auf alle Sicherheitsbelange in NER eingegangen. Kern des Dokuments ist eine Tabelle, die in übersichtlicher Form darstellt, welche Elemente in NER regelmäßig vorkommen und wie diese sicherheitstechnisch zu bewerten und zu behandeln sind.

Da der Leitfaden (Brodbeck, Schellhorn 2011) unter der im Literaturverzeichnis angegebenen Internetadresse frei zugänglich ist, wird an dieser Stelle auf eine detaillierte Wiedergabe verzichtet. Die wesentlichen Inhalte sind im folgenden Kapitel in Kurzform wiedergegeben.

 

  • Umgang mit typischen und besonders attraktiven NER-Elementen

Natürlich gewachsene, freistehende Bäume haben oftmals zahlreiche Seitenäste, auch in Bodennähe. Dadurch sind sie ideal zum Klettern. Der Einstieg für Kleinkinder sollte durch das Entfernen sämtlicher Äste bis 40 cm Höhe erschwert werden. Obwohl man bei manchen Kletterbäumen sehr große Höhen erreichen kann, ist die freie Fallhöhe in der Regel gering. Zahlreiche Seitenäste verlangsamen den Fall und bieten dem fallenden Körper immer wieder Möglichkeiten, sich abzufangen. Gefährdungen durch Zäune, Steine oder andere bewegliche Materialien unterhalb der Bäume sollten vermieden werden.

Eine wichtige Spielfunktion im NER haben bewegliche Materialien, vor allem Stöcke. Diese sollten nicht dicker als 8 cm und nicht länger als 3 m sein (vgl. Dguv 2006, S. 15). Gehölzschnitt kann sinnvolles Baumaterial sein, sollte aber nur durch die Betreibenden kontrolliert auf das Gelände gelangen, damit keine Gartenabfallecken entstehen.

Um das Mitbringen von Hämmern, Nägeln und Schrauben von Zuhause nicht anzuregen, sollte es keine Holzbalken oder Bretter im NER geben. Von Nägeln, Schrauben und scharfkantigen Metallen gehen vielfältige Gefahren aus. Dieses Verbot sollte auch auf dem Eingangsschild verständlich gemacht werden.

Temporäre Bauten von Kindern sollte man in der Regel stehen lassen. Sie sind keine Spielgeräte und müssen nicht nach DIN EN 1176 beurteilt werden. Eine Grobeinschätzung von Gefahren sollte jedoch erfolgen: Können größere, schwere Teile der Kinderbauten um- oder herunterfallen und zu ernsthaften Verletzungen führen? Hält der temporäre Bau einer Rüttelprobe stand? Wurden Schrauben/Nägel/Draht verwendet und stehen hervor? Bilden selbst aufgehängte Schwungseile oder Baumschaukeln Kopf- oder Halsfangstellen?

Kinder sammeln gerne Sperrmüll (z. B. gemütliche Sofas!) und statten damit ihre Hütten aus. Diese Elemente sollten entfernt werden.

Wasserspielmöglichkeiten (stehende oder fließende Gewässer oder Wasser-Matsch-Bereich mit einer Handpumpe) sind für das Kinderspiel besonders interessant. Der Umgang mit Wasserspielmöglichkeiten sollte, wie bei Spielplätzen, den Anforderungen der DIN-Normen entsprechen: Für Oberflächengewässer gilt eine maximale Tiefe von 40 cm, das Wasser sollte Badewasserqualität haben. Eine Wasserpumpe muss nach DIN EN 1176 geprüft werden. Über eine solche Zapfstelle zu gewinnendes Wasser sollte laut DIN 18034:2012 Trinkwasserqualität haben. Im Zweifelsfall ist das Gesundheitsamt hinzuzuziehen.

Abb. 2: Schon kleine Pfützen bringen großen Spaß (Quelle: Stiftung Naturschutz Berlin)

Bei der Ausstattung mit Pflanzen gibt es nur wenige Einschränkungen. Die sechs in DIN 18034:2012 genannten Pflanzen mit größerem Gefährdungspotential sind auch aus NER zu entfernen (vgl. DIN 18034:2012). Dornenreiche Pflanzen sollten lediglich im Bereich der Wege und in Bereichen von bewegungsorientiertem Spielen entfernt werden.

 

  • Fazit und Ausblick

Im Berliner Praxistest, im E+E-Vorhaben zu städtischen NER zeigt sich (auch wenn die wissenschaftliche Begleitung noch nicht abgeschlossen und ausgewertet ist), dass die Einrichtung und der Betrieb von NER kostengünstig und mit überschaubarem Aufwand in Pflege und Unterhaltung möglich ist. Das Spielen in NER kann zudem sicher gestaltet werden.

Es ist auch festzustellen, dass die Flächen nicht nur individuell von Kindern in der Freizeit genutzt werden, sondern sehr stark auch von Kita- und Grundschul-(Hort-)Gruppen, die das Freispiel in natürlicher Umgebung als einfache aber effektive Möglichkeit zur Unterstützung der kindlichen Entwicklung für sich entdeckt haben.

Der Wert von Freispiel in natürlicher Umgebung ist erkannt und belegt. Der Bedarf an der Einrichtung weiterer NER im Wohnumfeld von Kindern ist da und wird mit zunehmender Urbanisierung weiter steigen. Diesem Bedarf stehen jedoch immer weniger Flächen gegenüber, die für die Einrichtung von NER zur Verfügung gestellt werden können. NER brauchen also – genau wie alle anderen Möglichkeiten des Kinderspiels im städtischen Freiraum wie z. B. Außenflächen von Kitas – viele Fürsprechende in Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, damit sie im Zuge der Stadtentwicklung und den dabei entstehenden Flächenkonkurrenzen eine Chance haben.

 

Literaturverzeichnis

Agde, G., Degünther H. u. Hünnekes, A. (2013): Spielplätze und Freiräume zum Spielen, ein Handbuch für Planung und Betrieb, 4. vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Berlin.

Dguv:             Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (2006): GUV-SI 8014: Naturnahe Spielräume, Ausgabe August 2000, Aktualisierte Fassung Januar 2006, München, 20 Seiten.

DIN EN 1176-1 (2017): Allgemeine Anforderungen für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden; Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren, Beuth Verlag GmbH, Berlin 2017.

DIN 18034 (2012): Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb, Beuth Verlag GmbH, Berlin 2012.

Brodbeck, J. u. Schelhorn, D. (2011): Leitfaden Sicherheitsanforderungen für Naturerfahrungsräume. Gutachten im Auftrag der Stiftung Naturschutz Berlin im Rahmen des E+E-Vorhabens „Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin“ – Voruntersuchung. Frankfurt/Main, Bremen: 38 S. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) BfN Skripten 345. 143 S:
www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript345.pdf

Brodbeck, J. u. Stopka, I. (2017): Naturerfahrungsräume – Spielen im wilden Grün. In: KommunalHandbuch Spielflächen, Beckmann Verlag (Hrsg.) in Zusammenarbeit mit GALK e.V., Seite 100 bis 110.

Brodbeck, J. u. Stopka, I. (2018): Naturnahe Spielräume. In: 1x1 der Spielplatzkontrolle, Forum Verlag (Hrsg.), S. 326 bis 346.

Stopka, I. u. Rank, S. (2013): Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin – Wege zur Etablierung im öffentlichen Freiraum. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), BfN Skripten 345. 143 S: www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript345.pdf

 

Autor_innen

Irma Stopka, Dipl.-Ing., Stiftung Naturschutz Berlin

Jürgen Brodbeck, Dipl.-Ing., Bplan-Bremen, Sachverständiger Kinderfreundliche Kommunen e.V.