Inklusion und Spielen – Handeln auf kommunaler Ebene

Auszug aus einem Vortrag zum Thema „Inklusion und Spielen – Wie kann die Gestaltung eines inklusiven Spielplatzes aussehen?“ von Martina Hoff

Spezialgerät oder Nutzungsvielfalt – Planende stehen vor der Aufgabe, attraktive Spiel- und Aufenthaltsorte für alle zu entwickeln. Im Sinne der Inklusion bedeutet das, nicht einzelne Gruppen oder Einschränkungen in den Fokus zu stellen, sondern vielmehr das gemeinsame Spiel mit einer vielfältigen Gestaltung zu ermöglichen.

 

Download des gesamten Vortrags für die FLL-Verkehrssicherheitstage 2017

  • Qualitätsstandard durch DIN-Norm

Inklusion ist in aller Munde. Gleichberechtigte Teilhabe aller soll deshalb natürlich auch auf Spielplätzen möglich sein.

Die aktuelle DIN 18034, Ausgabe 2012 fordert: „Spielplätze müssen so beschaffen sein, dass sie auch für Menschen mit eingeschränkten Fähigkeiten zugänglich und nutzbar sind. Bei Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen sind barrierefreie Spielangebote vorzusehen. Die Nutzung muss weitgehend unabhängig von fremder Hilfe möglich sein.“ Gleichzeitig gilt für alle der Grundsatz, dass beim Spielen „[...] Freude am Abenteuer und am Bestehen eines Risikos als Bestandteil des Spielwertes“ erwünscht ist.

 

  • Handeln auf kommunaler Ebene

Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2011 ein „Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung“ vorgelegt, der die Entwicklung einer „inklusiven Gesellschaft“ anstoßen soll. In den vergangenen Jahren erfolgte eine Übertragung auf die Landesebene und so wurden seit 2011 in allen Bundesländern entsprechende Inklusionspläne, Aktionspläne oder Maßnahmenpläne beschlossen oder sind zumindest in der Aufstellung. Diese verpflichten dann wiederum die einzelnen Kommunen selbst aktiv zu werden und eigene Pläne aufzustellen.

In den Kommunen werden Grundlagen zu inklusiven Freiräumen entsprechend in Handlungskonzepten oder Teilhabeplänen (es gibt keinen feststehenden Namen) gelegt. Viele Städte verfügen über beschlossene Teilhabepläne. In vielen Fällen wird dabei Inklusion als Querschnittsaufgabe haushaltsneutral benannt. Zwei Beispiele für die spärlichen Aussagen zum Bereich Freiraum:

 

  • „Grünflächen und Parkanlagen werden nach einer Prioritätenliste barrierefrei gestaltet (Wege, Sitzflächen, Toiletten, Spielmöglichkeiten). Bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Voraussetzungen für eine barrierefreie Gestaltung von Grünflächen und Parkanlagen berücksichtigt.“ 
Z.B.: Kommunale Inklusionsplanung, Oberhausen
  • „Im Bereich der öffentlichen Spielplätze wird bei Neu- oder Umbauten Inklusion als ein 
Qualitätskriterium geprüft und berücksichtigt. Soweit die technische Umsetzbarkeit gegeben ist, werden Barrierefreiheit, sachgerechte Spielgeräteauswahl und geeignete Aufenthaltsgelegenheiten für Eltern und Kinder mit Beeinträchtigungen geschaffen“. Z.B.: Bericht über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung, Dortmund Inklusive Quartiersentwicklung in Westerfilde – soziale Stadt.

Da die meisten Spielräume vorhanden sind, kann angesichts der knappen Kassen gar nicht von jetzt auf gleich überall etwas verändert werden. Muss es auch nicht: Der Fokus sollte vielmehr auf Erreichbarkeit und vielfältigen, multifunktionalen Spielstrukturen liegen, die Rollenspiel, Sinneserfahrungen, Bewegungsspiel auf Wiesen und Fahr- und Laufstrecken o.ä. unterstützen. Basis für ein Angebot inklusiver Spielräume ist eine Spielraumkartierung, die den Aspekt der Inklusion mit ihren Merkmalen berücksichtigt und die Basis für die Kommunikation und ein schrittweises Handlungsprogramm bildet.

Autorin

Martina Hoff, Landschaftsarchitektin bdla/AKNW, Sachverständige Kinderfreundliche Kommunen e.V.