Selbstverpflichtung öffentlich zum Ausdruck bringen
Ein Beschluss des Stadtrats, die Verabschiedung von Leitlinien, eine Dienstanweisung der Bürgermeisterin, des Bürgermeisters oder eine lokale Satzung können die Bereitschaft öffentlich zum Ausdruck bringen, die Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten mit kommunalpolitischer Priorität zu betreiben. Dabei ist anzustreben, dass diese Selbstverpflichtung möglichst breit von allen Ratsfraktionen und der Verwaltungsspitze getragen wird, damit sie auch die nächsten Wahlen übersteht und zu einem weithin akzeptierten Teil der lokalen politischen Kultur werden kann. Dazu können auch ähnlich gelagerte Positionspapiere und Selbstverpflichtungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Initiativen und Einzelnen beitragen.
Kinderfreundlichkeit durchzieht alle Handlungsfelder
Wichtig ist zudem, dass die Orientierung an Kinderfreundlichkeit nicht nur eine Sache der Kinder- und Jugendhilfe im engeren Sinne bleibt, sondern nach Möglichkeit alle kommunalen Handlungsfelder einbezieht. In solchen Selbstverpflichtungen zur Kinderfreundlichkeit sind nach Möglichkeit auch erste konkrete Vorhaben zu benennen, die dem Bekenntnis Substanz und Anschaulichkeit geben. Außerdem sind verbindliche Zwischenbilanzen zu den Erfahrungen mit der Umsetzung der Selbstverpflichtung hilfreich.
Autor
Prof. Dr. Roland Roth, Hochschule Magdeburg-Stendal, Sachverständiger Kinderfreundliche Kommunen e.V.
Serie im Fachportal Weitere Meilensteine auf dem Weg zur kinderfreundlichen Kommune werden in den nächsten Wochen im Fachportal veröffentlicht. Der gesamte Beitrag lässt sich am Ende der Veröffentlichungen als PDF downloaden.