Kinderrechte im Grundgesetz

Vorstandsvorsitzende Anne Lütkes äußert sich in einem Radio-Interview zu der geplanten Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 6 des Grundgesetzes.

Seit 30 Jahren diskutiert Deutschland über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht legte nun am 26.11. einen Gesetzesentwurf vor, um die Aufnahme von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetz zu ermöglichen.

Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesjustizministerin Schritte unternimmt, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Vorstandsvorsitzende Anne Lütkes hält den Entwurf für einen guten ersten Schritt. Trotz allem bleibt noch einiges zu tun. "Wichtig ist es, aus Sicht des Aktionsbündnisses und des deutschen Kinderhilfwerk insbesondere, dass es nicht nur ein rechtliches Gehör der Kinder wird, sondern dass es Beteiligung gibt.", äußerte sich Anne Lütkes in einem Radio-Interview über den geplanten Gesetzesentwurf.

Das gesamte Radio-Interview, in dem Anne Lütkes ihre Einschätzung zum Gesetzesvorschlag äußert, können Sie hier hören: https://detektor.fm/politik/kinderrechte-im-grundgesetz